Einzelberatung
Ernährungstherapie
nach §43 SGB V (mit ärztlicher Diagnose)
Sie leiden an einer oder mehreren Erkrankungen und möchten diese mithilfe einer Ernährungsumstellung positiv beeinflussen?
Im Rahmen einer Ernährungstherapie unterstütze ich Sie dabei, Ihre gesundheitlichen Beschwerden zu reduzieren und so Ihre Lebensqualität zu steigern.
In der Regel wird eine Ernährungstherapie von den Krankenkassen bezuschusst. Voraussetzung ist eine von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellte Verordnung für eine Ernährungstherapie. Einen Vordruck für eine solche Verordnung (auch ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung genannt) finden Sie hier.
Ernährungsberatung
nach §20 SGB V (präventiv, ohne ärztliche Diagnose)
Sie möchten Ihre Essgewohnheiten verbessern und so ernährungsmitbedingte Krankheiten (z.B. Bluthochdruck, Krebs, Diabetes Typ 2) vermeiden oder haben Fragen zur optimalen Ernährung in besonderen Lebenssituationen (z.B. Schwangerschaft, Stillzeit, Wechseljahre)?
Im Rahmen einer Ernährungsberatung erfasse ich Ihren aktuellen Ernährungszustand und unterstütze Sie dabei Ihre Ziele zu erreichen.
Eine Ernährungsberatung kann teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Weitere Informationen zur Kostenbezuschussung durch die Krankenkassen finden Sie hier.